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KIKK - 3rd Edition

Wem gehört KI-Kunst?

Mit dem rasanten Aufstieg von Künstlicher Intelligenz im künstlerischen Schaffensprozess stellt sich zunehmend die Frage: Wem gehört das Ergebnis? Diese Frage ist nicht nur rechtlich, sondern auch philosophisch brisant – denn KI-Kunst berührt das Herzstück unseres Verständnisses von Kreativität, Urheberschaft und Eigentum.

Was ist Urheberrecht überhaupt?

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen – insbesondere Werke der Literatur, Musik, bildenden Kunst, Film, Fotografie und sogar Software. Es garantiert dem Schöpfer eines Werkes ein exklusives Recht zur Verwertung, Veränderung und Verbreitung seines geistigen Eigentums. Grundlage dafür ist das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie entsprechende EU-Richtlinien. Doch: Nicht jede Idee ist geschützt. Erst der konkrete Ausdruck – etwa ein geschriebenes Gedicht oder ein aufgenommenes Foto – fällt unter den Schutz.

 

Wer ist Urheber, wenn Maschinen produzieren?

Einprägsam zeigt sich die Problematik anhand des berühmten Falls des „Affen-Selfies“. Der Wildtierfotograf David Slater stellte seine Kamera in den Wald, ein Affe löste unbeabsichtigt den Auslöser aus. Slater beanspruchte Urheberrechte, Wikimedia jedoch nutzte das Bild lizenzfrei. Ein britisches Gericht entschied schließlich: Tiere besitzen keine Rechte, und da kein Mensch aktiv das Foto aufgenommen hatte, gehört das Bild niemandem – auch nicht Slater, trotz seiner Vorbereitung und Idee.

 

Und bei der KI?

Der Fall „Zarya of the Dawn“ zeigt, wie undurchsichtig die Lage bei KI-generierten Bildern ist. Die Künstlerin Kristina Kashtanova nutzte Midjourney, um Illustrationen für ihren Comic zu erstellen. Anfangs erhielt sie ein Copyright, das später widerrufen wurde – mit der Begründung, dass die Bilder nicht von einem Menschen geschaffen wurden. Dennoch behielt sie die Rechte an Text, Story und Anordnung – also jenen Elementen, bei denen menschliche Kreativität eindeutig nachweisbar war.

 

Die Frage nach den Trainingsdaten

Eine weitere Dimension eröffnet der Konflikt zwischen der New York Times und OpenAI. Die Zeitung verklagte OpenAI, da Inhalte aus Artikeln in ChatGPT-Antworten auftauchten. Die NYT argumentierte, dass ihre Texte unrechtmäßig zum Training genutzt wurden. OpenAI hingegen entgegnete, dass Fakten nicht urheberrechtlich geschützt seien – ein zentraler Punkt in der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

Auch Getty Images verklagte Stability AI, nachdem KI-generierte Bilder mit Wasserzeichen von Getty auftauchten – ein klarer Hinweis darauf, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Training genutzt wurden. Stability AI behauptet, keine Verantwortung zu tragen, da Nutzer:innen das Trainingsmaterial liefern.

 

Die Rechtslage: Niemand – oder alle?

Die ernüchternde, aber vorläufige Antwort lautet: Niemand besitzt Rechte an rein KI-generierten Bildern. KI-Systeme sind keine Rechtssubjekte, denen Urheberrechte zugewiesen werden können. Wer ein KI-Tool nutzt, hat oft keine Rechte am Ergebnis – es sei denn, er bringt signifikante kreative Eigenleistung ein.

Die Faustregel lautet daher: Je mehr menschliche Kreativität einfließt, desto eher lassen sich Rechte begründen. Ein simples Prompt wie „Mach mir ein Hundebild“ ist selten ausreichend. Ein komplexes Prompting, Bildbearbeitung oder eine narrative Einbettung können jedoch eine Schöpfungshöhe erreichen, die Rechte begründet.

 

Ethische Verantwortung

Da die juristischen Rahmenbedingungen noch unklar sind, liegt es an uns, ethisch und künstlerisch verantwortungsvoll mit KI umzugehen. Wer KI als Werkzeug versteht – nicht als alleinigen Schöpfer –, kann neue Ausdrucksformen erforschen, ohne die Rechte anderer zu verletzen. Letztlich ist Kunst kein rein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles Phänomen, das offen für neue Formen sein muss.

 

 

 

 

Veröffentlicht am 26.03.2025

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